1. Allgemeine Bestimmungen:

sibergrafie / Nadine Siber (im Folgenden nur mehr „die Fotografin“) erbringt Leistungen gegenüber Auftraggebern (Konsumenten im Sinne von § 1 KSchG, im Folgenden nur mehr „Auftraggeber“) ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderungen durch die Fotografin bekannt gegeben werden – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Sämtliche Angebote der Fotografin sind bis zur beidseitigen Unterfertigung der Buchungsanfrage unverbindlich.

Eine Buchung des Auftraggebers ist verbindlich, sobald die Buchungsanfrage von dem Auftraggeber unterfertigt an die Fotografin übermittelt wurde (auch per E-Mail). Damit wurden die in der Buchungsanfrage und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen und Preise ausdrücklich akzeptiert.

Das Auftragsverhätnis wird mit der Retournierung der beidseitig unterfertigen Buchungsanfrage von der Fotografin an den Auftraggeber rechtswirksam.

2. Leistung und Gewährleistung

Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig und nach Maßgabe des in den „Preislisten im jeweiligen Jahr“ enthaltenen Leistungspaketen erbringen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Auftraggeber schriftlich ausgeschlossen wurde. Sofern der Auftraggeber keine sonstigen schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

Die Fotografin schuldet kein bestimmtes Motiv und keine bestimmte Qualität der Bilder. Die Location ist im Hinblick auf Hintergrund, Landschaft, Qualität usw. vom Auftraggeber zu vertreten. Abweichungen von früheren Lieferungen oder von Bildern auf der Homepage oder sonstigen Werbematerialien der Fotografin stellen als solche keinen Mangel dar.

Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Die Fotografin haftet auch nicht für die von Dritten hergestellten Ablichtungen und sonstigen Werke. Jedenfalls haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.

Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Fotografin liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, Einhaltung des Zeitplans durch den Auftraggeber oder Dritte, Reisebehinderungen etc.

Sendungen von der Fotografin zum Auftraggeber reisen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Von der Fotografin werden keine festen Liefertermine für das Endprodukt vereinbart. Die Fotografin wird tunlichst versuchen, die in der „Preisliste im jeweiligen Jahr“ festgelegten Liefertermine einzuhalten, berechtigt eine Spätlieferung aber jedenfalls nicht zur Auflösung des Auftragsverhältnisses und entbindet den Auftraggeber nicht von der vollständigen Bezahlung des Honorars.

3. Werklohn / Honorar

Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht der Fotografin ein Honorar wie in „Preisliste im jeweiligen Jahr“, sonst ein angemessenes Honorar, zu.

Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die Fotografin erfolgt, sind nach Maßgabe der „Preisliste im jeweiligen Jahr“ gesondert zu bezahlen.

Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar enthalten.

Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen oder aufgrund von schlechter Wetterlage etc. Abstand, steht der Fotografin mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu.

Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Das Honorar ist nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Fotografin berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Fotografin – unbeschadet der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Auftraggebers übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.

4. Bildrechte

Nach Abschluss eines Auftrags erhält der Auftraggeber sämtliche Bildrechte bezüglich deren Nutzung und Vervielfältigung. Wird von diesen Gebrauch gemacht (z.B.: durch Teilen der Bilder in sozialen Netzwerken) ist ein Verweis auf die Fotografin (Schriftzug „Nadine Siber photography“) erwünscht. Nicht erlaubt ist die eigene Veränderung bzw. Nachbearbeitung der Aufnahmen im Falle der Veröffentlichung unter Hinweis auf die Fotografin, außer die Fotografin erteilt dazu ausdrücklich ihre Zustimmung.

Durch das Erteilen eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Fotografin alle während des Auftrags entstandenen Bilder uneingeschränkt zu Eigenwerbezwecken verwenden darf. Sollte dies ausdrücklich nicht gewünscht werden, muss dies schriftlich erklärt werden. In diesem Fall erhöht sich das Honorar um 20 %, zumal die Veröffentlichung von Fotos der Fotografin für Werbezwecke für das Portfolio der Fotografin essentiell ist.

5. Verlust und Beschädigung

Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet die Fotografin – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die Fotografin haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

6. Vorzeitige Auflösung

Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser nach Aufforderung der Fotografin weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Auftraggeber zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

Stornogebühr bei Storno durch Vertragspartner wegen anderer Gründe insbesondere Absage oder Verschiebung einer Hochzeit:
Ab Vertragsabschluss 30%
Ab 90 Tage vorher 50%
Ab 30 Tage vorher 75%

7. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fotografin die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kredit- kartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Auftraggeber einverstanden, dass ihm von der Fotografin elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

8. Schlussbestimmungen

Für alle gegen einen Auftraggeber der Fotografin, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Auftraggeber seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Auftraggeber, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen die Fotografin richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Fotografin verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.